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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1998 - L 15 U 11/95   

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https://dejure.org/1998,31501
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1998 - L 15 U 11/95 (https://dejure.org/1998,31501)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.10.1998 - L 15 U 11/95 (https://dejure.org/1998,31501)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Oktober 1998 - L 15 U 11/95 (https://dejure.org/1998,31501)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.03.1998 - B 2 U 4/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Lösung - irrtümliche Abweichung - Heimweg

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1998 - L 15 U 11/95
    Die Beklagte verweist zu Recht darauf, daß bei einem irrtümlichen Abweichen vom geschützten Weg jedenfalls nach längerer Weiterfahrt der innere Zusammenhang des Weges mit der versicherten Tätigkeit grundsätzlich nur erhalten bleibt, wenn wesentlich äußere, mit der Zurücklegung des Weges verbundene Gefahren, wie z.B. Dunkelheit, Sichtbehinderung durch Nebel, schlecht beschilderte Straßen oder dergleichen für das Verirren ursächlich waren (vgl. BSG SozR Nr. 23 zu § 543 RVO a.F.; BSG BG 1960, 77; BSG, Urteil B 2 U 4/97 R vom 24.03.1998).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1998 - L 15 U 11/95
    Denn für die tatsächlichen Grundlagen der Wertentscheidung über das Vorliegen des inneren Zusammenhangs ist grundsätzlich der volle Nachweis zu erbringen; es muß also bei vernünftiger Würdigung und Abwägung des Ergebnisses der Beweisaufnahme "sicher" bzw. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen, daß eine versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (vgl. BSGE 58, 76; 61, 127; BSG, Urteil 2 RU 58/89 vom 12.06.1990).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1998 - L 15 U 11/95
    Denn für die tatsächlichen Grundlagen der Wertentscheidung über das Vorliegen des inneren Zusammenhangs ist grundsätzlich der volle Nachweis zu erbringen; es muß also bei vernünftiger Würdigung und Abwägung des Ergebnisses der Beweisaufnahme "sicher" bzw. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen, daß eine versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (vgl. BSGE 58, 76; 61, 127; BSG, Urteil 2 RU 58/89 vom 12.06.1990).
  • BSG, 28.07.1961 - 2 RU 77/60

    Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Vorliegen eines rechtlich

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1998 - L 15 U 11/95
    Anders als bei Prüfung der sog. haftungsbegründenden Kausalität kommt es für die Frage des inneren Zusammenhangs grundsätzlich nicht darauf an, ob betriebliche Gefahren beim Unfall mitgewirkt haben; sondern entscheidend ist, ob sich der Unfall bei, also auch während einer versicherten Tätigkeit ereignet hat (vgl. BSGE 14, 295).
  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89

    Arbeitsstätte; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang; Weg

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1998 - L 15 U 11/95
    Denn für die tatsächlichen Grundlagen der Wertentscheidung über das Vorliegen des inneren Zusammenhangs ist grundsätzlich der volle Nachweis zu erbringen; es muß also bei vernünftiger Würdigung und Abwägung des Ergebnisses der Beweisaufnahme "sicher" bzw. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen, daß eine versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (vgl. BSGE 58, 76; 61, 127; BSG, Urteil 2 RU 58/89 vom 12.06.1990).
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